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Der HeizungsCheck im Detail


Wer macht den HeizungsCheck?

Die DIN-gerechte Inspektion der Heizungsanlage wird von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt, also ausschließlich Heizungsinstallateure oder Schornsteinfeger, da vor allem die Sichtprüfungen viel Erfahrung bzw. Schulung voraussetzen.

Diese prüfen die Heizungsanlage nach einem vorgegebenen Punkteschema und Bescheinigen die Inspektion mit dem offiziellen DIN-Vordruck. Die Verteilung von Punkten nach einem einheitlichen, standardisierten Verfahren erlaubt eine systematische Vorgehensweise zur Optimierung der Heizungsanlage.

Alle Verbesserungsmöglichkeiten werden genannt, somit kann der Fachbetrieb mit dem Hauseigentümer anschließend die individuellen Prioritäten besprechen, welche die Anlage Schritt um Schritt auf den modernsten Stand bringen.


Wärmeerzeuger

1. Wärmeerzeuger

Abgasverlust

Die Abgasverlustbestimmung erfolgt nach den Vorgaben der 1. BImSchV im Kernstrom mit einem eignungsgeprüften Messgerät. Ist die Abgasverlustmessung bereits im Rahmen der wiederkehrenden Inspektion innerhalb der laufenden Heizperiode erfolgt, so können diese Ergebnisse direkt verwendet werden, ohne die Messung zu wiederholen.

Oberflächenverluste

Die Bewertung des Oberflächenverlustes kann anhand einer Sichtprüfung der vorhandenen Kesseldämmung oder optional detailliert nach einem in DIN EN 304 beschriebenen Verfahren erfolgen.

Brennwertnutzung

Von einem zur Brennwertnutzung geeigneten Heizkessel ist nur dann auszugehen, wenn dies bei einer Sichtprüfung zweifelsfrei beurteilt werden kann, beispielsweise durch ein Typschild, Herstellerunterlagen oder wesentlichen Kondensatanfall.

Ventilationsverluste

Als Ventilationsverlust wird der Wärmeverlust eines Heizkessels bezeichnet, der 30 s nach Brennerschluss durch gleichzeitige Ermittlung von Strömungsgeschwindigkeit und Temperatur im Restkernstrom der Abgasabführung bestimmt wird. Die Messung sollte vorzugsweise mit empfindlichen Differenzdruckmessgeräten in Verbindung mit einem Staurohr erfolgen. Das Differenzdruckmessgerät muss eine Empfindlichkeit von 0,01 Pa oder besser aufweisen, um eine ausreichende Auflösung der Strömungsgeschwindigkeit von etwa 0,15 m/s sicherzustellen.

Kesselüberdimensionierung

Von einem zur Brennwertnutzung geeigneten Heizkessel ist nur dann auszugehen, wenn dies bei einer Sichtprüfung zweifelsfrei beurteilt werden kann, beispielsweise durch ein Typschild, Herstellerunterlagen oder wesentlichen Kondensatanfall.


Wärmeverteilung

2. Wärmeverteilung

Hydraulischer Abgleich:

Die Überprüfung des hydraulischen Abgleichs wird an 10 % der Abgleicheinrichtungen (mindestens 3 Stück) eines hydraulischen Systems vorgenommen, wobei darauf zu achten ist, dass unterschiedlich große Heizkröper/Heizflächen auszuwählen sind. Bei Einrohrsystemen erfolgt die Feststellung des hydraulischen Abgleichs durch Inaugenscheinnahme der Stränge bzw. Kreise mit Vor- und Rücklauf. Bei Zweirohrsystemen erfolgt die Feststellung des hydraulischen Abgleichs zunächst durch Inspektion des Heizkörperventils oder der Rücklaufverschraubung bzw. des Regulierventils bei Flächenheizungen. Je nach festgestellter Situation ist zusätzlich die Inaugenscheinnahme der Stränge bzw. der Anlage notwendig.

Systemtemperaturen:

Für die Bewertung der Systemtemperaturen der Heizungsanlage sind die Auslegungs-Systemtemperaturen aus der Regelung der Anlage zu ermitteln. Können die Systemtemperaturen nicht aus der Regelung der Anlage ausgelesen werden, ist alternativ eine Ermittlung in Abhängigkeit von vorhandener Vorlauf- und Außentemperatur nach Gleichung aus DIN V 18599-5;2011-12 möglich.

Dämmung der Rohrleitung:

Die Inspektion der Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen wird mit einer Sichtprüfung vorgenommen. Die Bewertung bezieht sich vorzugsweise auf die im unbeheizten Bereich (z. B. Keller, Dach) verlegten Leitungsabschnitte. Sind die Leitungen völlig oder überwiegend ungedämmt, erfolgt die Bewertung entsprechend der Angabe „Ohne Dämmung“. Sind die Leitungen zum Teil ungedämmt oder entsprechen die vorhandenen Dämmungen nicht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung, erfolgt die Bewertung entsprechend „Mäßige Dämmung“.

Regelungseinrichtungen der Heizkörper

Auf Basis einer Sichtprüfung werden für die vorgefundene Kesselregelung (z. B. ohne Regelung, raumgeführte oder außentemperaturgeführte Regeleinrichtung) beurteilt.

Überdimensionierung der Heizungspumpe

Mit Hilfe eines grafischen Verfahrens wird die Bewertung der Leistungsaufnahme abgeschätzt, sofern keine Planungsdaten vorliegen.


Wärmeübergabe

3. Wärmeübergabe

Heizkörper und Flächenheizung

Die Inspektion der Wärmeübergabe wird mit einer Sichtprüfung an 10 % der Heizflächen in Räumen unterschiedlicher Größe oder Nutzung (mindestens 3 Räume) vorgenommen. In Mehrfamilienhäusern sind möglichst verschiedene Wohnungen zu inspizieren. Sind in diesen Räumen unterschiedliche Raumtemperaturregler vorhanden, ist in der Checkliste der ungünstigere Wert einzutragen.