Ihre Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von nicht erforderlichen Cookies oder jederzeit über Ihre anpassen.
Ihre Cookie-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.
Privacy Icon
Analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.

HeizungsCheck bei Gasheizungen Pflicht (EnSimiMaV)


Der HeizungsCheck macht diese Heizungsprüfung normgemäß, schnell und einfach.

Seit dem 01. Oktober 2022 müssen alle Haushalte in Deutschland mit Gasheizung eine Heizungsprüfung durchführen. Dies schreibt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMav) vor. Der Unterschied im Aufwand zwischen der Heizungsprüfung und dem HeizungsCheck ist marginal, deshalb macht es Sinn, gleich den in den Normen DIN EN 15378-1 (09/2017) und DIN SPEC 15378 (08/2018) definierten HeizungsCheck durchzuführen. Der HeizungsCheck ist also eine besonders hochwertige Bestandsaufnahme im Sinne der EnSimiMaV.


Bis wann muss diese Prüfung erfolgen?

Die EnSimiMaV definiert, dass bei Optimierungsbedarf diese Optimierung bis zum 15.09.2024 durchgeführt werden soll. Sofern es ein Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten oder ein Nichtwohngebäude mit mindestens 1000 m² beheizter Fläche ist, gilt schon der 30.09.2023 als Stichtag.


Was ist eigentlich der HeizungsCheck?

Der HeizungsCheck wurde als standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung entwickelt und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen.
Anlagenbewertung

Die DIN EN 15378-1 vom September 2017 und die nationale Ergänzung DIN SPEC 15378 vom August 2018 sind die Grundlagen für unseren HeizungsCheck.

Dieses standardisierte Verfahren bezieht unter anderem den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe auf der Suche nach energetischem Verbesserungspotenzial ein. Ein einfaches Punktesystem vermittelt dem Nutzer bzw. Hausbesitzer anschließend anschaulich den Status der Anlage.


Wer ist zum HeizungsCheck verpflichtet?

Der HeizungsCheck muss für alle Immobilien mit Gasheizung bis spätestens zum 15. September 2024 durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Immobilien mit einer Gasheizung, die in den vergangenen Jahren bereits einen HeizungsCheck gemäß DIN 15378 vorgenommen haben, bereits nachweislich mit einen hydraulischen Abgleich ausgestattet sind oder innerhalb von 6 Monaten nach Stichtag eine neue Heizung haben werden.


Welche Folgen hat der HeizungsCheck?

Wenn Optimierungsbedarf festgestellt wird, sind die Optimierungen durchzuführen. Mögliche Arbeiten sind die Einstellung der Regelungen (Pumpe und Heizung) und der Ventile (hydraulischer Abgleich).


Was ist mit dem hydraulischen Abgleich?

Alle Mehrfamilienhäuser mit 10 Wohneinheiten oder mehr sowie „Nichtwohngebäude ab 1.000 m²“ müssen bis 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich für ihr Heizsystem durchführen – unabhängig davon, ob eine Gasheizung genutzt wird. Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 9 Wohneinheiten müssen dies bis zum 15. September 2024 durchgeführt haben. Ausgenommen von dieser Pflicht sind alle Immobilien, die bereits einen hydraulischen Abgleich nachweislich vorgenommen haben. Der hydraulische Abgleich ist nach dem Verfahren B (siehe VdZ) vorzunehmen. Diesem Verfahren entsprechen die Berechnungen in ZVPLAN.


Wer macht den HeizungsCheck?

Der HeizungsCheck wird von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt, also von Heizungsinstallateure, Schornsteinfegern oder Energieberatern. Eine detaillierte Erläuterung des HeizungsChecks kann hier nachgelesen werden.


Wie kann der HeizungsCheck durchgeführt werden?

Heizungscheck ZVPLAN

Der HeizungsCheck ist Bestandteil der kostenfreien ZVPLAN App und der ZVPLAN Basisversion, die einen kompletten Werkkasten für das SHK-Fachhandwerk darstellt.

Aus den vielen Rückmeldungen der Innungsmitglieder des ZVSHK hat der Verband den Input für eine einfache Planungssoftware geliefert, die den tatsächlichen Bedürfnissen und Aufgabenstellungen des SHK-Fachhandwerks entspricht. Die Software ZVPLAN berücksichtigt als Ergebnis selbstverständlich die Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ für typische Ein- und Mehrfamilienhäuser, ist aber auch für die Neubauplanung ideal. Das Programm wird über eine leicht bedienbare 3D-Eingabe gesteuert oder über eine Schnellauslegung.


ZVPLAN-App
 

Der HeizungsCheck beinhaltet auch die zusätzlichen Prüfpunkte der EnSimiMaV.

Siehe WISO spezial vom 14. November 2022 "HeizungsCheck zum Energiesparen".

ZVPLAN-App inklusive HeizungsCheck können Sie hier kostenfrei herunterladen.

App_Screenshot01

ZVPLAN-Basisversion (Windows-Anwendung)

Hier eine Funktionsübersicht der ZVPLAN Basisversion:

  • Eingabemodul HeizungsCheck
  • Bauteildefinition (U-Werte) auf der Basis der DIN EN 12831
  • Einbindung der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“
  • Heizlastberechnung und Schnell-Heizlastberechnung
  • Heizkörper-, Fußbodenheizungs- und Kesselauslegung
  • Rohrnetzberechnung inkl. hydraulischem Abgleich (Verfahren B)
  • Gas-Rohrnetzberechnung nach TRGI 2018
  • Ventilauslegung und -einstellung sowie Pumpenauslegung
  • Vorlauftemperaturoptimierung und Regelkurvenberechnung sowie Berechnung des Ausdehnungsgefäßes
  • Materialzusammenstellung
  • Berechnung Füllwassermenge

ZVPLAN inklusive HeizungsCheck können Sie hier zum Preis von 390,-€ bestellen

ZVPLAN Hauptmenu